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unbeschränkt Steuerpflichtiger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung des Steuerrechts für natürliche und juristische Personen (Steuerpflichtiger), die im Geltungsbereich des Grundgesetzes ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz haben (§§ 8–11 AO) und nach den dt. Steuergesetzen grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen und ihrem Gesamtvermögen der Besteuerung unterliegen (unbeschränkte Steuerpflicht).
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