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Underwriter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Börsenwesen:
Finanzinstitute, Makler etc., die sich beim Börsengang (IPO) einer AG oder auch bei der Auflegung von Schuldverschreibungen (Industrieobligationen) verpflichten, einen bestimmten Teil der Emission selbst zu übernehmen, falls die volle Unterbringung durch Zeichnung des Publikums nicht gelingt, vgl. auch Emissionsgeschäft. Underwriter müssen nicht identisch sein mit der Selling Group, die den Verkauf der Papiere übernimmt, sind aber häufig auch darin Mitglieder. Bei großen internationalen Emissionen, z.B. am Euromarkt, agieren unter einem Konsortialführer Underwriting Groups (Übernahmekonsortien) mit z.T. mehr als 100 Mitgliedern. Jeder Underwriter übernimmt die Platzierungsgarantie für eine im Konsortialvertrag (Underwriting Agreement) festgelegte Quote.
II. Versicherungswesen:
Zur Zeichnung von Risiken, d.h. zur verbindlichen Zusage von Versicherungsschutz Bevollmächtigter eines Versicherers. Die Vollmacht ist meist auf einzelne Versicherungszweige oder Versicherungsarten beschränkt.
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