unentgeltlicher Erwerb
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Werden Grundstücke, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, durch Erbschaft (Gesamtrechtsnachfolge) erworben, so liegt normalerweise ein unentgeltlicher Erwerb vor (§ 11d EStDV); es sind also keine abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorhanden. Allerdings könnte ggf. eine noch laufende Förderung des Rechtsvorgängers übernommen werden.
Auch die Übertragung von Grundbesitz in Form der Schenkung (Einzelrechtsnachfolge) stellt aufgrund fehlender Entgeltlichkeit keine Anschaffung dar.
Der Anschaffungszeitpunkt des Schenkers/ Erblassers ist dem Beschenkten/ Erben zuzurechnen. Dies ist z.B. maßgebend bei der Berechnung der Spekulationsfrist.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
unentgeltlicher Erwerb
ausgehend
eingehend
unentgeltlicher Erwerb
ausgehend