Unland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bewertungsgesetzes: land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen, die auch bei geordneter Bewirtschaftung keinen Ertrag abwerfen. Ein Wertansatz für Unland entfällt (§ 45 BewG).
Vgl. auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen.
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