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Unland

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Bewertungsgesetzes: land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen, die auch bei geordneter Bewirtschaftung keinen Ertrag abwerfen. Ein Wertansatz für Unland entfällt (§ 45 BewG).

    Vgl. auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen.

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