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unselbstständige Erwerbspersonen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Arbeitsmarktstatistik für die in abhängiger Stellung in der Wirtschaft oder in Behörden und Instituten beschäftigten Erwerbspersonen.

    Zu den unselbstständigen Erwerbspersonen gehören:
    (1) Beschäftigte: Arbeiter, Angestellte und Beamte;
    (2) Arbeitslose, sofern sie arbeitsrechtlich zu den registrierten Arbeitsuchenden gehören (Arbeitslosigkeit).

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