unselbstständige Erwerbspersonen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Arbeitsmarktstatistik für die in abhängiger Stellung in der Wirtschaft oder in Behörden und Instituten beschäftigten Erwerbspersonen.
Zu den unselbstständigen Erwerbspersonen gehören:
(1) Beschäftigte: Arbeiter, Angestellte und Beamte;
(2) Arbeitslose, sofern sie arbeitsrechtlich zu den registrierten Arbeitsuchenden gehören (Arbeitslosigkeit).
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