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unsichtbarer Handel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des grenzüberschreitenden Leistungsverkehrs, der weder Warenhandel noch einseitige Übertragungen umfasst, sondern Dienstleistungen (z.B. Zahlungen für Schiffsfracht, Hafen- und Kanalabgaben in ausländischen Häfen, Zahlungen im Reiseverkehr). Unsichtbarer Handel wird in der Dienstleistungsbilanz (Zahlungsbilanz) erfasst.

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