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Unternehmensregister

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit Wirkung seit 1.1.2007 wurde auf Grundlage von § 8b HGB i.d.F. des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), ein Unternehmensregister geschaffen. Nach ihrer Einstellung und Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger, der seit 1.4.2012 nur noch Bundesanzeiger heisst, werden alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) ans Unternehmensregister überstellt und dort zentral zum Onlineabruf bereit gestellt. Ziel des Unternehmensregisters ist es, die vorher bestehende Vielfalt von Datenbanken mit Unternehmensinformationen durch eine amtlich überwachte Zusammenführung der Informationen an einer zentralen Stelle transparenter zu gestalten. Die Führung wurde dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH Köln, übertragen. Die Verlagsgesellschaft handelt als Beliehene. Rechtsgrundlage hierfür ist § 9a HGB.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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