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Unternehmerwagnis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Allgemeines, unvorhersehbares und nicht berechenbares persönliches oder Kapitalrisiko, das der Unternehmer zu tragen hat.

    2. Ursachen: a) die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, z.B. grundlegende Bedarfsumschichtungen, langanhaltende Depressionen, neue Gesetzgebungen (Sozialisierung), Revolutionen, Kriege, unversicherte Katastrophenfälle wie Explosionen, Überflutungen etc.

    b) Besonderheiten der Branche z.B. starke Modeschwankungen (Textilindustrie, Möbelindustrie), Hinzutreten neuer Konkurrenzbetriebe.

    c) Falsche Dispositionen der angestellten Unternehmensleiter (Risiko der Entlassung).

    3. Kostenrechnung: Das Unternehmerwagnis ist nicht einzubeziehen; es wird durch den Unternehmergewinn abgegolten.

    Gegensatz: Kalkulatorisches Wagnis.

    Vgl. auch Wagnis.

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