Unterversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist. Die Entschädigungsleistung wird entsprechend gekürzt. Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht eine Kürzung der Entschädigungsleistung nur dann vor, wenn die Unterversicherung erheblich ist.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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