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Urlaubsgeld
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: a) An den Arbeitnehmer während des Urlaubs weitergezahltes Arbeitsentgelt; auch Urlaubslohn (Urlaubsentgelt).
b) Zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes Urlaubsgeld oder eine Urlaubsgratifikation (Gratifikation), z.T. tarifvertraglich festgelegt (z.B. die Hälfte eines „13. Gehalts”).
c) Bei Verzicht auf Urlaub dem Arbeitnehmer gewährte Entschädigung.
2. Lohnsteuerrecht: Als Urlaubsgeld im Sinn des EStG werden alle unter 1 a) bis c) genannten Begriffe angesehen. Urlaubsgeld gemäß a) ist als laufender Arbeitslohn, Urlaubsgeld gemäß b) und c) als sonstige Bezüge zu versteuern.
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