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Revision von Veräußerungsanzeige vom 17.05.2011 - 09:54

Veräußerungsanzeige

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    Das zuständige Finanzamt wird mittels einer Veräußerungsanzeige seitens des beurkundenden Notars über abgeschlossene Grundstückskaufverträge unterrichtet. Auf dieser Grundlage erfolgt die Festsetzung der Grunderwerbsteuer und nach deren Zahlung die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich werden der Steuerbehörde damit weitere umfangreiche Kontrollmöglichkeiten an die Hand gegeben.

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