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Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Preisindex und wichtiger Indikator im Rahmen der Konjunkturanalyse, der nachweist, wie sich die Lebenshaltung der privaten Haushalte infolge von Preisänderungen, aber unbeeinflusst von Änderungen im Konsumverhalten, verteuert oder verbilligt. Er dient der wirtschaftspolitischen Orientierung der Unternehmen, der Gewerkschaften, des Staates und der privaten Haushalte. Im Gegensatz zum von ihm abgelösten Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte berücksichtigt er alle Haushaltstypen und alle Regionen von Deutschland.

    Die Veröffentlichung erfolgt in Kapitel 15 des Statistischen Jahrbuchs und in Fachserie 17 des Statistischen Bundesamts (StBA).

    2. Berechnung: Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird monatlich auf der Basis konstanter Verbrauchsstrukturen als Laspeyres-Index auf Stichprobenbasis berechnet. Zur Berechnung des Verbraucherpreisindex wird ein in regelmäßigen Abständen aktualisierter Warenkorb herangezogen, der die Waren und Dienstleistungen enthält, die in Deutschland in den Konsum eingehen. Um auf Basis des Warenkorbs eine mittlere Teuerungsrate zu bestimmen, werden für die insgesamt rund 700 Güterarten die durchschnittlichen Preisentwicklungen mit dem jeweiligen Ausgabenanteil gewichtet, den die privaten Haushalte durchschnittlich dafür aufwenden. Diese Ausgabenanteile werden dem Wägungsschema entnommen, das in etwa alle fünf Jahre aktualisiert wird. Aktuell ist 2005 Basisjahr, also das Jahr, in welchem der Warenkorb ermittelt wurde. Die Reihen des Preisindex werden vom Statistischen Bundesamt stets ab der jeweiligen Basisperiode zur Verfügung gestellt. Bei Umstellung auf eine neue Basisperiode werden die Werte des Preisindex bis zum Beginn dieser Basisperiode rückwirkend umgerechnet.

    Verwendung: Der Verbraucherpreisindex für Deutschland dient als Indikator für die Beurteilung der Geldwertstabilität, seine Veränderungsrate wird daher gelegentlich als „Inflationsrate” bezeichnet. Daneben ist er Grundlage für die Deflationierung von Wertgrößen bspw. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) (etwa zur Berechnung des realen Wirtschaftswachstums) und für Wertsicherungsklauseln in längerfristigen Vertragsbeziehungen.

    Für die Europäische Union (EU) wird der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) berechnet.

     

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