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Revision von Verbrechen vom 08.06.2009 - 11:17
Verbrechen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem Jahr oder darüber bedrohte Straftat (§ 12 I StGB). Die Strafe ist eine lebenslange oder eine zeitige zwischen einem und 15 Jahren (§ 38 StGB).
Vgl. auch Vergehen.
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