Vergabeverordnung (VgV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) m.spät.Änd. Die Verordnung enthält Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Durch die Vergabeverordnung erhalten die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die früher Verwaltungsvorschriften darstellten, zum Teil Rechtsnormqualität. Teile der VOB/A wurden, ebenso wie die VOF, mit der Vergaberechtsnovelle 2016 in die Vergabeverordnung integriert.––Vgl. auch Vergabe-und Vertragsordnung, öffentliche Auftragsvergabe.
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