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Vergabeverordnung (VgV)

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    i.d.F. vom 11.2.2003 (BGBl. I 169) m.spät.Änd. Die Verordnung enthält Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Durch die Vergabeverordnung erhalten die Regelungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und für Bauleistungen (VOB/A), die früher Verwaltungsvorschriften darstellten, Gesetzescharakter.

    Vgl. auch Verdingungsordnungen, öffentliche Auftragsvergabe.

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