Direkt zum Inhalt

Vergabeverordnung (VgV)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) m.spät.Änd. Die Verordnung enthält Regelungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Durch die Vergabeverordnung erhalten die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die früher Verwaltungsvorschriften darstellten, zum Teil Rechtsnormqualität. Teile der VOB/A wurden, ebenso wie die VOF, mit der Vergaberechtsnovelle 2016 in die Vergabeverordnung integriert.––Vgl. auch Vergabe-und Vertragsordnung, öffentliche Auftragsvergabe.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com