Direkt zum Inhalt

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Definition: Was ist "Verkehrs-Rechtsschutzversicherung"?

Risikobereich und Leistungsart der Rechtsschutzversicherung.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Risikobereich der Rechtsschutzversicherung, der die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im (Straßen-)Verkehr betrifft.

    2. Ausprägungen: a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande – je nach Versicherer auch zu Wasser und in der Luft. Der Versicherungsschutz kann auf gleichartige Fahrzeuge (z.B. Pkw) beschränkt werden. Der personenbezogene Verkehrs-Rechtsschutz hat Vorsorgecharakter und schließt während der Vertragslaufzeit neu hinzukommende (gleichartige) Fahrzeuge automatisch in den Versicherungsschutz mit ein. Für den Versicherungsnehmer besteht Rechtsschutz auch als Mieter von zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. Berechtigte Fahrer und Insassen der o.g. versicherten/gemieteten Fahrzeuge sind mitversichert. Die Beitragsberechnung bemisst sich nach Art und Anzahl der versicherten Fahrzeuge. Daraus folgt die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, den Versicherer über Neuzulassungen und Fahrzeugabmeldungen zu informieren.
    b) Objektbezogener Verkehrs-Rechtsschutz (Fahrzeug-Rechtsschutz): Versicherungsschutz besteht für ein im Versicherungsschein bezeichnetes Fahrzeug (i.d.R. auch Wasser- oder Luftfahrzeug). Folglich ist neben dem Versicherungsnehmer (meist Eigentümer oder Halter des versicherten Fahrzeugs) jeder Mieter, Entleiher, Leasingnehmer, berechtigte Fahrer und berechtigte Insasse des versicherten Fahrzeugs mitversichert. Der Rechtsschutz erstreckt sich auch auf gleichartige Folgefahrzeuge.
    c) Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige: Form des personenbezogenen Verkehrs-Rechtsschutz, bei der der Ehe- bzw. Lebenspartner des Versicherungsnehmers und die minderjährigen Kinder den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherungsnehmer selbst genießen. Teilweise werden auch volljährige Kinder in Ausbildung in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Voraussetzung für diese Vertragsart ist meist, dass die versicherten Personen keine nach Umsatz bedeutende selbstständige Tätigkeit ausüben.

    3. Versicherungsumfang: Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst regelmäßig folgende Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den Versicherungsnehmer – bzw. beim Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige für alle Versicherten – auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Verkehrs-Rechtsschutzversicherung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verkehrs-rechtsschutzversicherung-49297 node49297 Verkehrs-Rechtsschutzversicherung node42347 Straf-Rechtsschutz node49297->node42347 node51521 Rechtsschutzversicherung node49297->node51521 node42347->node51521 node34776 Haftpflichtversicherung node51521->node34776 node52479 Privat-Rechtsschutz node52479->node51521
    Mindmap Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verkehrs-rechtsschutzversicherung-49297 node49297 Verkehrs-Rechtsschutzversicherung node42347 Straf-Rechtsschutz node49297->node42347 node51521 Rechtsschutzversicherung node49297->node51521

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete