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Verkehrsmarkt

Definition: Was ist "Verkehrsmarkt"?

Der Verkehrsmarkt ist der ökonomische Ort, an dem sich das Angebot von und die Nachfrage nach Verkehrsleistungen treffen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Verkehrsmarkt ist der ökonomische Ort, an dem sich das Angebot von und die Nachfrage nach Verkehrsleistungen treffen. Problematisch - wie in der Wettbewerbspolitik auch - ist die Abgrenzung des die Wettbewerbsintensität bestimmenden relevanten Marktes in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Sicht. Aus der Sicht der Nachfrage stehen jene Anbieter von Verkehrsleistungen miteinander in Konkurrenz, die die gewünschte Relation bedienen, das betreffende Gut in der gewünschten Menge, in den gewünschten Partien und unter den notwendigen technischen Bedingungen befördern können, deren Leistungsbündel zu einem Preis angeboten wird, den der Verlader zu zahlen bereit ist, und die dieses Leistungsbündel zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über eine gewünschte Zeitspanne bzw. innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes erbringen können.

    2. Elastizitäten: Die Angebotselastizität wird u.a. wegen der relativ hohen Fixkosten der Verkehrsleistungserstellung und der langen Lebensdauer der Verkehrsmittel als gering angesehen, sodass sich das Angebot den Preisänderungen nur langsam anpasst, teilweise liegt sogar inverses Anpassungsverhalten vor. Allerdings ist die Mobilität des Angebots vergleichsweise groß, weil die Verkehrsmittel zwischen sachlich und räumlich abgegrenzten Märkten wandern können. Die Preiselastizität der Nachfrage gilt als ebenfalls gering, weil sie abgeleitet ist und die reinen Transportkosten nur einen geringen Teil der Gesamtkosten der Verlader ausmachen. Saisonale und konjunkturelle Nachfrageschwankungen können die Verkehrsunternehmen deshalb kaum über Preisvariationen abfangen, zumal die Verkehrsleistungen selbst nicht stapelbar sind und Beförderungen kaum durch die Errichtung von Lägern für das Transportgut vorgezogen werden können. Diese Einschränkungen zwingen die Verkehrsunternehmen, durch Ausweitung ihres Leistungsangebots (Logistik) ihre Stellung gegenüber den Konkurrenten und den Verladern zu stärken.

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