Vermögensamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kurzbezeichnung für die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen; mit der Durchführung nach dem Vermögensgesetz beauftragt. Ausgenommen ist die Rückübertragung von Unternehmen, die den übergeordneten Landesämtern für offene Vermögensfragen obliegt.
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