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Vermögenspolitik
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1. Begriff: Gesamtheit der Maßnahmen des Staates, die darauf gerichtet sind, die Höhe und die Verteilung des Vermögens einer Volkswirtschaft langfristig zu beeinflussen oder die Vermögensbildung zu fördern.
2. Ansatzpunkte: Schwerpunktmäßig werden dabei diskutiert:
a) Sparförderungskonzepte: z.B. Arbeitnehmersparzulagen nach dem Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämien, Steuervergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz.
b) Investivlohnkonzepte: Dem Lohnempfänger wird ein bestimmter Prozentsatz seines Lohnes vom Unternehmen zusätzlich vermögenswirksam gutgeschrieben und für eine gewisse Zeit (meist fünf Jahre) gesperrt. Der gutzuschreibende Anteil ist dabei unabhängig vom Unternehmensgewinn.
c) Gewinnbeteiligungskonzepte: Die Vermögensbildungsanteile bei den Beteiligungssystemen errechnen sich dagegen nach der Gewinnhöhe des Beschäftigungsbetriebs, des Branchengewinns oder des gesamtwirtschaftlichen Gewinns (Gewinnbeteiligung).
d) Staatliche Förderung der privaten Vermögensbildung zur Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente, Rürup-Rente).
Vgl. auch Vermögensumverteilungspolitik, Verteilungspolitik.
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