Vernehmlassung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anhörung, 1. Begriff: Vernehmlassung ist eine (v.a. in der Schweiz) gebräuchliche Bezeichnung für eine Methode bzw. ein Verfahren der Willensbildung und Entscheidungsfindung in Nonprofit-Organisationen (NPO). Dort ist häufig eine Vielzahl von (auch ehrenamtlichen) Mitarbeitern und Gremien in Entscheidungsfindungsprozesse einbezogen. In der Grundsatzphase dieses Prozesses sind Vernehmlassungen ein probates Vorgehen.
2. Prozess: Bei einer Vernehmlassung werden die von einer zuständigen Projektgruppe erarbeiteten Grundsatzpapiere als Entwürfe vorgestellt, möglichst mit allen Stakeholdern der NPO (Träger, Mitarbeitende, Basisgruppen) diskutiert und mit deren Stellungnahme zustimmend oder ablehnend an die Projektgruppe zurückgegeben. Diese Arbeitsgruppe formuliert sodann unter Berücksichtigung der eingegangenen Änderungswünsche den endgültigen Text als Vorlage bzw. Antrag an die Entscheidungsorgane der NPO.
2. Prozess: Bei einer Vernehmlassung werden die von einer zuständigen Projektgruppe erarbeiteten Grundsatzpapiere als Entwürfe vorgestellt, möglichst mit allen Stakeholdern der NPO (Träger, Mitarbeitende, Basisgruppen) diskutiert und mit deren Stellungnahme zustimmend oder ablehnend an die Projektgruppe zurückgegeben. Diese Arbeitsgruppe formuliert sodann unter Berücksichtigung der eingegangenen Änderungswünsche den endgültigen Text als Vorlage bzw. Antrag an die Entscheidungsorgane der NPO.
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