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Verpackung

Definition: Was ist "Verpackung"?

Unter Verpackung wird die ein- oder mehrfach vorgenommene Umhüllung eines Packgutes zum Zweck des Schutzes (der Umgebung, des Packgutes), der Portionierung (bei Produktion, Verwendung) sowie der Lagerung, des Transports, der physischen Manipulation verstanden.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Versicherungswesen

    Allgemein

    Unter Verpackung wird die ein- oder mehrfach vorgenommene Umhüllung eines Packgutes zum Zweck des Schutzes (der Umgebung, des Packgutes), der Portionierung (bei Produktion, Verwendung) sowie der Lagerung, des Transports, der physischen Manipulation verstanden. Es wird zwischen Transport- und Verkaufsverpackung unterschieden. Die Verpackung bildet eine Einheit aus den Komponenten Packmittel, Packstoff und Packhilfsmittel. Aus dem Packstoff, d.h. dem Werkstoff der Verpackung, wird das Packmittel hergestellt, das dazu bestimmt ist, das Packgut zu umschließen oder zusammenzuhalten. Die Packhilfsmittel ermöglichen zusammen mit dem Packmittel das Verpacken, Verschließen und die Versandvorbereitung eines Packgutes.

    Die Wahl der Verpackungsart innerhalb des Verpackungssystems hängt von den wahrzunehmenden Verpackungsfunktionen ab. Wegen der Wiedererkennung ergeben sich direkte Zusammenhänge zur Markengestaltung.

    Die Lösung des Verpackungsproblems obliegt einem Verpackungsteam, das zunächst die Anforderungen analysiert, die an die Verpackung gestellt werden. Die Konkurrenz verschiedener Anforderungen erfordert eine Prioritätensetzung bei der Verpackungsgestaltung. Die Dominanz bestimmter Anforderungen aufgrund einer solchen Prioritätensetzung kann als Kriterium für die Zurechnung der Verpackungskosten zu den einzelnen Funktionsbereichen herangezogen werden.

    Arten: Verpackungsarten.

    Rechtliche Regelung der Verpackungs-Rücknahme: Verpackungsverordnung (VerpackV).

    Versicherungswesen

    Vom Standpunkt des Versicherers aus soll die Verpackung den gewöhnlichen Ereignissen des Transportes, die vorauszusehen sind, widerstehen können, weshalb Schäden als Folge mangelhafter Verpackung i.Allg. ausgeschlossen werden, es sei denn, die mangelhafte Verpackung ist handelsüblich. Erstklassige (z.B. „seemäßige“ oder „beanspruchungsgerechte“) Verpackung führt zu Prämiennachlässen. Für Wertsendungen (Valorenversicherung), Kunstgegenstände, Umzugsgut und Maschinentransporte gelten Sonderbedingungen mit verschärften Anforderungen an die Verpackung

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