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Verrechnungsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zwischenstaatlicher Ausgleich von Forderungen und Verpflichtungen auf dem Verrechnungsweg. Zahlungen erfolgen nicht in Devisen, sondern über Verrechnungskonten durch Einzahlung seitens der Importeure in der Landeswährung bei der als Verrechnungsstelle fungierenden Zentralbank bzw. einer dazu geschaffenen bes. Stelle (Verrechnungskasse). Häufig ist ein Swing vereinbart. Aus den Einzahlungen der Importeure werden die Exporteure befriedigt.

    Auch die sonstigen außerhalb des Außenhandels entstehenden Zahlungsverbindlichkeiten werden im Verrechnungsverkehr reguliert. Überschüsse werden bisweilen zum Ausgleich von Zinsverpflichtungen oder zur Tilgung früherer Schulden verwendet.

    Bedeutung im Außenhandel im Rahmen der internationalen Verrechnungsabkommen (Zahlungsabkommen).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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