verschärfte Beratungspflichten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind Kreditinstitute verpflichtet, die durchgeführten Bonitätsprüfungen und den Verlauf des Beratungsgespräches vor der Kreditaufnahme mithilfe von Protokollen nachzuweisen. Diese Protokolle sind zusammen mit den unterbreiteten Finanzierungsvorschlägen an den potenziellen Kreditnehmer auf einem „dauerhaften Datenträger“ zu überreichen. Zu diesen vorvertraglichen Informationspflichten des Kreditgebers gehört auch die Aushändigung des ESIS-Merkblatts „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ bereits nach dem Beratungsgespräch zusammen mit den ausführlichen Produktinformationen.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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