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Versicherungen für den Bauherren

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Zusammenhang mit dem Hausbau oder/ und dem Hauserwerb sind diverse Versicherungsformen typisch:

    Versicherungen vor und während der Bauzeit

    Art der Versicherung

    versicherte Risiken

    Leistungen

    Privathaftpflichtversicherung

    Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die anderen zugefügt werden

     

    Bauherren-Haftpflichtversicherung

    Schützt den Bauherrn bis zur Bezugsfertigkeit gegen Haftpflichtansprüche ab

    Alle Personen- und Sachschäden, die andere erleiden (nicht Schäden am eigenen Bau)

    Schäden Dritter auf der Baustelle, auch bei grober Fahrlässigkeit des Bauherrn

     

    Bauhelferunfallversicherung

    Mithelfende Freunde/ Nachbarn sind über die Bau-Berufsgenossenschaft unfallversichert

     

    Private Unfallversicherung

    Rund-um-Schutz für Unfälle in Beruf und Freizeit

     

    Rohbaufeuerversicherung

    Brand, Blitzschlag, Explosion

    Mit Fertigstellung des Gebäudes geht die Rohbau-Feuerversicherung automatisch in den Schutz der Wohngebäude-versicherung über

    Bauleistungsversicherung

    Schützt vor Kosten während der Bauzeit, die durch Beschädigungen am Haus entstehen können

    Schäden am Bau

    Folgeschäden durch Konstruktions- oder Materialfehler

    Schäden durch Unachtsamkeit der Beschäftigten auf dem Bau

    Diebstahl fest eingebauter Teile (Heizkessel, Heizkörper etc.)

    Glasbruch bis Bauende

    Aufräum- und Schadensuchkosten

    Schäden am Baugrund und Bodenmassen

    Risiko-Lebensversicherung

    Tod des Bauherrn

     

     

    Versicherungen nach dem Einzug

    Art der Versicherung

    versicherte Risiken

    Leistungen

    Haus- und Grundbesitzer-haftpflichtversicherung

    Alle Personen- und Sachschäden, die Dritte im Haus oder auf dem Grundstück erleiden

    Schäden Dritter auf dem Grundstück oder durch dessen Bebauung

    Wohngebäudeversicherung

    Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel

    Gegen Zuschlag erweitert:

    Elementar- und Graffitischäden

    Bei Totalschaden: Baukosten für ein Gebäude gleicher Art und Größe nach dem gleitenden Neuwert

    Bei Beschädigung: angefallene und nachgewiesene Reparaturkosten

    Hausratversicherung

    Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Raub und Vandalismus ggf. auch Elementarschäden

     

    Glasversicherung

    Schäden durch zerbrochene Scheiben

    Glasbruch an Glasbausteinen, Profilbaugläsern oder Lichtkuppeln

     

    Versicherung für energetische Anlagen (Geothermie, Photovoltaik, Solarthermie)

    Die komplette Anlage (Material und Montage)

    Die Betriebsunterbrechung der Anlage und der damit verbundene entgangene Gewinn aus der Einspeisung

    Ersatz der Montage- und Materialkosten sowie Betriebsunterbrechung

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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