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Versicherungsleistung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Vertragsgemäß vereinbarte Leistung des Versicherungsunternehmens im  Versicherungsfall.

    2. Merkmale: Die Versicherungsleistung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen (z.B. Ersatz einer geschädigten Sache, vgl. auch  Naturalersatz). Sie wird erst nach einer formellen und materiellen Prüfung der Leistungspflicht durch den Versicherer fällig.

     

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