Zitierfähige Version
- Revision von Versicherungsprinzip vom 23.01.2023 - 18:30
- Revision von Versicherungsprinzip vom 11.01.2021 - 17:03
- Revision von Versicherungsprinzip vom 06.01.2020 - 15:53
- Revision von Versicherungsprinzip vom 19.02.2018 - 16:49
- Revision von Versicherungsprinzip vom 05.09.2017 - 12:44
- Revision von Versicherungsprinzip vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Versicherungsprinzip vom 12.09.2016 - 11:04
- Revision von Versicherungsprinzip vom 31.08.2015 - 11:31
- Revision von Versicherungsprinzip vom 26.01.2015 - 09:56
- Revision von Versicherungsprinzip vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Versicherungsprinzip vom 23.10.2013 - 09:47
- Revision von Versicherungsprinzip vom 20.02.2013 - 15:26
- Revision von Versicherungsprinzip vom 03.08.2010 - 14:41
- Revision von Versicherungsprinzip vom 17.09.2009 - 13:48
- Revision von Versicherungsprinzip vom 12.06.2009 - 15:34
- Revision von Versicherungsprinzip vom 19.05.2008 - 17:03
Versicherungsprinzip
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Konzept der Privat- und Sozialversicherung. Versicherung bedeutet immer Risikoausgleich, bei bestimmten Arten der Versicherung verbunden mit einer Kapitalansammlung. Risikoausgleich durch Versicherung erfolgt durch Bildung von Gefahrengemeinschaften im Sinn eines Zusammenschlusses von Personen, die von gleichartigen Gefahren bedroht sind. Durch laufende Prämienzahlung seitens der Gesamtheit der Versicherten soll gewährleistet sein, dass bei Eintritt eines Schadens der für den Schadensausgleich notwendige Betrag bereitgestellt ist. Daraus folgt, dass die Höhe der von einzelnen zu leistenden Prämienzahlung grundsätzlich von der Höhe des Risikos abhängt, mit dem sie die Versicherten-Gemeinschaft belasten. Es dominiert somit hier die Idee der gemeinsamen Selbsthilfe nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips im Sinn eines Gegenseitigkeitsverhältnisses.
Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist durch eine starke Verkopplung von Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip gekennzeichnet.
Vgl. auch Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon