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Versicherungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konzept der Privat- und Sozialversicherung. Versicherung bedeutet immer Risikoausgleich, bei bestimmten Arten der Versicherung verbunden mit einer Kapitalansammlung. Risikoausgleich durch Versicherung erfolgt durch Bildung von Gefahrengemeinschaften im Sinn einer gemeinsamen Absicherung von Personen, die von gleichartigen Gefahren bedroht sind. Durch laufende Prämienzahlung seitens der Gesamtheit der Versicherten soll gewährleistet sein, dass bei Eintritt eines Schadens der für den Schadensausgleich notwendige Betrag bereitgestellt ist. Daraus folgt, dass die Höhe der von Einzelnen zu leistenden Prämienzahlung grundsätzlich von der Höhe des Risikos abhängt, mit dem sie die Versichertengemeinschaft belasten. Es dominiert somit hier die Idee der gemeinsamen Selbsthilfe nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips im Sinn eines Gegenseitigkeitsverhältnisses.

    Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist durch eine wechselnde Berücksichtigung von Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip gekennzeichnet.

    Vgl. auch Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien.

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