Versicherungsschutzverbände
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende wirtschaftliche Interessenverbände von Versicherungsnehmern.
Der Deutsche Versicherungsschutzverband (DVS) in Bonn vertritt satzungsgemäß die Interessen der versicherungsnehmenden Wirtschaft (alle Wirtschaftsformen, vom Einzelunternehmen bis hin zum international operierenden Konzern) gegenüber Regierungs- und gesetzgebenden Stellen und Behörden sowie gegenüber den Versicherungsverbänden und -unternehmen, v.a. in Bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und -verträge, Festsetzung der Prämien und Entschädigungen sowie Förderung des Brandschutzes, des Feuerlöschwesens und der Schaden- und Unfallverhütung.
Weitere Versicherungsverbände sind meist für bestimmte Interessengruppen tätig, z.B. gewerbliche Versicherungsnehmer. Zusätzlich befassen sich auch die allg. Wirtschafts- und Verbraucherverbände mit Versicherungsfragen.
Der Deutsche Versicherungsschutzverband (DVS) in Bonn vertritt satzungsgemäß die Interessen der versicherungsnehmenden Wirtschaft (alle Wirtschaftsformen, vom Einzelunternehmen bis hin zum international operierenden Konzern) gegenüber Regierungs- und gesetzgebenden Stellen und Behörden sowie gegenüber den Versicherungsverbänden und -unternehmen, v.a. in Bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und -verträge, Festsetzung der Prämien und Entschädigungen sowie Förderung des Brandschutzes, des Feuerlöschwesens und der Schaden- und Unfallverhütung.
Weitere Versicherungsverbände sind meist für bestimmte Interessengruppen tätig, z.B. gewerbliche Versicherungsnehmer. Zusätzlich befassen sich auch die allg. Wirtschafts- und Verbraucherverbände mit Versicherungsfragen.
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Versicherungsschutzverbände
ausgehend