Versorgungsrente
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Seit 2008: Versorgungsrenten, die ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates einzahlt, können auch dann als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn der Empfänger seinen Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat hat (§ 1a I Nr. 1a EStG).
Vgl. auch Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
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