Verstrickung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die durch staatliche Beschlagnahme (z.B. Pfändung) eines Gegenstandes eintretende Bindung des Eigentümers, Besitzers etc.
Strafrechtlicher Schutz: Pfandentstrickung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Lebenspartnerschaft
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
Verwandtschaft
eidesstattliche Versicherung
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Verstrickung
ausgehend