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Vertragskonzern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konzern, bei dem die Konzernierung überwiegend oder ausschließlich auf vertraglicher Grundlage beruht, z.B. ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung durch Organschafts-, Interessengemeinschafts-, Betriebsüberlassungs- und Betriebsführungs-, Ergebnisübernahme-, Miet- und Pacht- oder andere Unternehmens- bzw. Konzernverträge teilweise oder vollkommen gesichert.

    Gegensatz: Beteiligungskonzern.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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