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Revision von Vertragslaufzeit vom 27.07.2012 - 11:38
Vertragslaufzeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wurde in früheren Darlehensverträgen die Darlehenslaufzeit unter Berücksichtigung der Annuität genannt, so ist es inzwischen üblich, im Darlehensvertrag die Anzahl der Raten und die Dauer des zugrundeliegenden Darlehens zu benennen. Die in den Darlehensverträgen genannte Vertragslaufzeit wird unter den gleichen Annahmen errechnet, die der Berechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde liegen.
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