Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vertrauensdienstegesetz vom 19.02.2018 - 16:15

Vertrauensdienstegesetz

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2745) m.spät.Änd. Dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23.7.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (vgl. § 1 VDG). Vertrauensdienst ist nach der Verordnung ein elektronischer Dienst, der in der Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, Siegeln und Zertifikaten besteht (vgl. Art. 3 Nr. 16 der Verordnung). Das Signaturgesetz ist in der Folge aufgehoben worden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com