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Revision von Vertraulichkeit vom 27.07.2012 - 11:38

Vertraulichkeit

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Alle persönlichen Informationen eines Kreditnehmers werden vom Kreditinstitut vertraulich behandelt. Nur im rechtlich vorgegeben Rahmen von Datenschutz und Bankgeheimnis oder mit Zustimmung des Kunden können Informationen über das finanzielle Engagement an Dritte, z.B. Auskunfteien, weitergegeben werden.

    Vgl. auch datenschutzrechtlicher Hinweis.

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