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Verwaltungsaktien

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aktien, die bei ihrer Emission von einem Dritten, meist einem Konsortium, übernommen und von diesem zur Verfügung der Verwaltung der Gesellschaft gehalten werden, die über ihre Verwendung entscheidet, z.B. zur Ausgabe von Belegschaftsaktien.

    Vgl. auch Vorratsaktien.

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