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Verwaltungstreuhand

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die treuhänderische Übertragung (Treuhandschaft) des Eigentums oder anderer Rechte auf einen Verwalter, lediglich zu dem Zweck, ihn zu den erforderlichen Verwaltungshandlungen zu legitimieren.

    Vgl. auch uneigennützige Treuhandverhältnisse.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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