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Verwaltungsvorschriften
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vorschriften, die sich an die Verwaltung wenden und nur für die Verwaltung verbindlich sind, z.B. die von den Verwaltungsbehörden vorzunehmende Handhabung und Erläuterung gesetzlicher Vorschriften. In der Verwaltungspraxis werden sie z.T. auch als Verwaltungsanordnung, Rundverfügung, Erlass, Verwaltungsrichtlinien oder Durchführungsbestimmungen bezeichnet. Verwaltungsvorschriften können im Gegensatz zu den Rechtsverordnungen vom einzelnen Staatsbürger i.Allg. nicht zum Gegenstand gerichtlicher Klagen gemacht werden.
Vgl. auch Richtlinie (R).
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