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Vollstreckungsschuldner

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Steuerrecht derjenige, gegen den sich ein Vollstreckungsverfahren richtet (§ 253 AO). Vollstreckt werden können Verwaltungsakte, mit denen die Finanzbehörde eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung vom Vollstreckungsschuldner fordert (§ 249 I AO). Vollstreckungsschuldner ist somit regelmäßig der Steuerschuldner, der Haftungsschuldner oder der Duldungsschuldner. Zur Vorbereitung der Vollstreckung kann die Finanzbehörde die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners ermitteln.

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