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Vollziehungsbeamter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen in bewegliche Sachen im Verwaltungswege betrauter Beamter, entsprechend dem Gerichtsvollzieher, z.B. der Vollziehungsbeamte des Finanzamts (§ 285 AO).
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