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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Kaufmännischer Sprachgebrauch:
Eine entgegen dem Handelsbrauch im Voraus erfolgende Lieferung oder Bezahlung, die den Handelspartner zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen verpflichten soll.
II. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Wert der Güter (Waren und Dienstleistungen), die inländische Wirtschaftseinheiten von anderen (in-) und ausländischen Wirtschaftseinheiten bezogen und im Berichtszeitraum im Zuge der Produktion verbraucht haben.
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