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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Kaufmännischer Sprachgebrauch:

    Eine entgegen dem Handelsbrauch im Voraus erfolgende Lieferung oder Bezahlung, die den Handelspartner zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen verpflichten soll.

    II. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

    Wert der Güter (Waren und Dienstleistungen), die inländische Wirtschaftseinheiten von anderen (in-) und ausländischen Wirtschaftseinheiten bezogen und im Berichtszeitraum im Zuge der Produktion verbraucht haben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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