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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Strafrechtlicher Begriff für jegliche Besserstellung, die der Täter erreicht oder anstrebt; deshalb ist er nicht nur auf materiellen einen Vorteil beschränkt. Der Begriff findet sich sowohl im StGB (z.B. bei der Bestechung), als auch z.B. in der AO (bei der Steuerhinterziehung).

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