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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Berücksichtigung bei der Schadensberechnung, wenn eine zum Schadenersatz verpflichtende Handlung dem Geschädigten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile bringt: 1. Beim Geldersatz ist nur der Saldo zwischen Vor- und Nachteilen zu ersetzen.
2. Bei der Naturalherstellung ist der Vorteil bei der Ersatzleistung z.B. durch Zuzahlung des Geschädigten auszugleichen.
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