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vorvertragliche Informationspflichten
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Mit dem Wirksamwerden der Verbraucherkreditrichtlinie 2010 wurden von den Kreditinstituten die vorvertraglichen Informationspflichten verbessert. Dem Kreditkunden müssen bereits vor Vertragsabschluss eine Reihe von Informationen übersichtlich zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wurden eigens Mustervordrucke eingeführt, die jede Bank verwenden kann. Auf den Mustervordrucken müssen
- der Nettodarlehensbetrag,
- der Gesamtbetrag des Kredits,
- der Sollzinssatz,
- der effektive Jahreszins,
- die Vertragslaufzeit,
- die Darlehensbedingungen
vermerkt und eine Widerrufsinformation enthalten sein, in der auf das 14-tägige Widerrufsrecht hingewiesen wird. Ferner muss der Kreditnehmer über die Folgen ausbleibender Zahlungen informiert werden.
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