Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Wagner vom 23.11.2009 - 12:05

Wagner

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Adolph Heinrich Gotthilf, 1835–1917, deutscher Nationalökonom, lehrte in Wien (1858–1863), Dorpat (1864–1868), Freiburg (1868–1870) und Berlin (ab 1870). Wagner, ein Mitbegründer des Vereins für Socialpolitik (1872) und Kathedersozialist, hat sich v.a. mit finanzwissenschaftlichen Problemen beschäftigt. Von seinen Forschungsergebnissen sind heute noch bedeutsam das Prinzip der fiskalischen Kasseneinheit (die staatlichen Einnahmen und Ausgaben sollen zumindest ideell durch eine Kasse laufen), das Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit (und damit der wachsenden Staatsausgaben, Wagnersches Gesetz), die Unterscheidung von fiskalischem Hauptzweck (Einnahmengewinnung für den Staat) und wirtschaftspolitischem Nebenzweck der Besteuerung (z.B. im Gebiet der Sozialpolitik die Umformung der Einkommensverteilung) sowie der Begriff der freien Konkurrenz.

    Hauptwerke: „Finanzwissenschaft“, 4 Bände (1871/1872), sowie „Allgemeine oder theoretische Volkswirthschaftslehre. Erster Theil: Grundlegung“ (1876).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com