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Revision von Warengeld vom 10.06.2009 - 17:25
Warengeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsmittel in einer Währungsordnung, in der Waren Geldfunktion ausüben. Das können im Prinzip beliebige, lagerfähige Güter sein. Historisch waren verschiedene Edelmetalle, v.a. Gold beim Warengeld vorherrschend.
Vgl. auch Geld, Naturalgeld.
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