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Warenkennzeichnung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: warenbegleitende Information über Eigenschaften von Produkten mit dem Ziel einer erhöhten Qualitätstransparenz.
2. Formen: a) Klassifizierende Warenkennzeichnung mittels Handelsklassen, DIN-Normen.
b) Warenkennzeichnung mittels Gütezeichen bzw. Sicherheitszeichen: RAL-Gütezeichen oder RAL-Testat (RAL = Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung), VDE-Sicherheitszeichen (VDE = Verband Deutscher Elektroniker), TÜV-geprüft-Zeichen (TÜV = Technischer Überwachungsverein), GS-geprüfte Sicherheit der Trägergemeinschaft Sicherheitszeichen e.V., CE-Kennzeichnung (Communauté Européene; belegt, dass die Produkte die Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen), Gütezeichen der Stiftung Warentest, Wollsiegel, Weinsiegel.
c) Warenkennzeichnung aufgrund gesetzlicher Normen: Lebensmittelkennzeichnungs-VO (z.B. Mindesthaltbarkeitsdatum); Textilkennzeichnungs-VO.
d) Ökolabel: Mit dem zunehmenden Umweltbewusstsein der Bevölkerung haben eine Vielzahl an Ökolabeln den Weg auf die Produkte bzw. deren Verpackungen gefunden. Darunter sind solche Produktkennzeichnungen zu verstehen, bei deren Vergabe zumindest auch ökologische Qualitätsmerkmale eine Rolle gespielt haben. Zu derartigen Zeichen zählen z.B. der Umweltengel, das Biosiegel des Verbraucherschutzministeriums, das Textilzeichen Öko-Tex-Standard 100 oder das Europäische Energielabel. Die Schwierigkeiten bei einer Orientierung an derartigen Gütezeichen bestehen darin, dass diese eine höchst unterschiedliche Aussagekraft und häufig einen nur geringen Verbreitungsgrad besitzen.
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