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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit der in die Berechnung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) eingehenden Güter nach Qualität und Quantität, wie sie in einem (hypothetischen) Durchschnittshaushalt registriert werden. Hierzu zählen Güter des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel), langlebige Gebrauchsgüter (z.B. Kühlschränke), Mieten und Dienstleistungen (z.B. Versicherungen). Die Auswahl der Güter und deren Gewicht werden regelmäßig den aktuellen Verbrauchsgewohnheiten angepasst. Insgesamt werden von 600 Preiserhebern in repräsentativen Geschäften monatlich mehr als 300.000 Einzelpreise erfasst. Die Gewichte (Gewichtung), mit denen die einzelnen Güter in den Index eingehen, werden durch das Wägungsschema festgelegt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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